AGB
10. Gewährleistung
Allgemeine Geschäfts- u. Lieferbedingungen von GWSN-Videoüberwachungssysteme – nachstehend GWSN
genannt- vom 11.11.2004
1. Allgemeines
Für alle Lieferungen, Angebote, Verträge und Leistungen
von GWSN gelten ausschließlich die nachstehend
angeführten Lieferungs- u. Zahlungs-Bedingungen, soweit
nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Versandkosten
und der am Tage des Versandes gültigen Mehrwertsteuer.
Unsere Preise sind freibleibend soweit keine Festpreise
vereinbart wurden. Mit der Bekanntgabe von
Preisänderungen verlieren alle vorher genannten Preise Ihre
Gültigkeit.
3. Zahlungsbedingungen
Vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarungen
sind Zahlungen spätestens bei Abholung des
Kaufgegenstandes oder Frachtführer fällig. Sämtliche
Zahlungen sind ohne jeden Abzug frei Zahlstelle von GWSN
zu leisten. Sämtliche Zahlungen sind ausnahmslos auf Konten
zu bewirken, deren Inhaber GWSN ist. GWSN behält sich vor,
Schecks oder Wechsel zurückzuweisen. Die Annahme von
Schecks oder Wechsel erfolgt nur Zahlungsinhaber ohne
Gewähr für rechtzeitiges Vorlegen oder rechtzeitigen Protest.
Sämtliche Scheck- oder Wechselspesen und –Kosten gehen
zu Lasten des Bestellers und sind sofort zur Zahlung an
GWSN fällig. Kommt der Besteller mit seinen Zahlungen ganz
oder teilweise in Verzug, werden insbesondere fällige
Wechsel nicht fristgerecht oder Schecks bei Vorlage nicht
eingelöst, kann GWSN die gesamten Forderungen aus der
Geschäftsbeziehung mit Ankündigungsfrist von einer Woche
fällig stellen. Dies gilt auch für Wechsel mit späterer Fälligkeit.
GWSN kann ferner sämtliche Forderungen aus der
Geschäftsbeziehung sofort fällig stellen, wenn der Besteller
seine Zahlungen einstellt oder wenn über sein Vermögen ein
Insolvenzverfahren (z.B. gerichtliches oder außergerichtliches
Vergleichsverfahren oder ein Konkursverfahren) beantragt
wird. Ein Aufrechnungs- oder Zurückhaltungsrecht des
Bestellers ist ausgeschlossen, es sei denn, seine
Gegenansprüche sind von GWSN unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt worden.
4. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des
Kaufpreises und der Erfüllung aller Nebenforderungen aus
dem Vertrag und aller anderen Forderung aus der
Geschäftsverbindung Eigentum von GWSN. Während der
Dauer des Eigentumsvorbehalts ist eine Verpfändung,
Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die
die Sicherung von GWSN beeinträchtigende Überlassung
von GWSN-Vorbehaltsware an Dritte, sowie eine
Veränderung oder Ingebrauchnahme nur mit vorheriger
Zustimmung von GWSN zulässig. Der Besteller dar GWSNVorbehaltsware
nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
veräußern. Er tritt sämtliche Forderungen, die ihm aus der
Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen GWSNVorbehaltsware
betreffenden Rechtsgeschäft zukünftig
gegen Dritte erwachsen, an GWSN ab zur Sicherung
sämtlicher aus der Geschäftsverbindung von GWSN mit
dem Besteller oder künftig erwachsender Anspräche von
GWSN. GWSN nimmt die Abtretung an. Wird GWSNVorbehaltsware
vom Besteller zusammen mit anderer Ware
veräußert, bezieht sich die Abtretung des Bestellers auf die
Kaufpreisforderung in Höhe des Wertes der GWSNVorbehaltsware.
Steht der Besteller mit seinem Abnehmer
in einer Kontokorrentverbindung, bezieht sich die
Abtretung auf die Saldoforderung am Schluss einer
Rechnungsperiode. Übersteigt der Nennwert der
Sicherheiten den Nennwert der Forderungen von GWSN
um mehr als 20%, so ist der Besteller berechtigt, die
Freigabe der darüber hinausgehenden Sicherheiten von
GWSN zu verlangen. Die bei GWSN verbleibenden
Forderungen müssen werthaltig und unbestritten sein. Der
Besteller ist verpflichtet, während der Dauer des
Eigentumsvorbehalts GWSN-Vorbehaltsware in
ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und erforderlich
werdende Reparaturen auf eigene Kosten auszuführen.
Die Be- oder Verarbeitung von GWSN-Vorbehaltsware
durch den Besteller erfolgt für GWSN, ohne dass GWSN
daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Be- oder
Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung
von GWSN-Vorbehaltsware mit nicht dem Besteller
gehörenden Waren Dritter erwirbt GWSN Miteigentum an
der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der
GWSN-Vorbehaltsware zum Wert der Ware Dritter im
Zeitpunkt der Be- oder Verarbeitung, Verbindung,
Vermischung oder Vermengung. Wird GWSNVorbehaltsware
zusammen mit anderen Waren
weiterveräußert, und zwar gleichgültig ob vor oder nach
Be- oder Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder
Vermengung, so gilt die vereinbarte Vorausabtretung in
Höhe des Rechnungswertes der GWSN-Vorbehaltsware,
die zusammen mit der anderen Ware weiterveräußert
wurde. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug oder
kommt er seinen Verpflichtungen gem. diesem Abschnitt
nicht nach, kann GWSN unter Ausschluss jeglichen
Zurückbehaltungsrechts die Herausgabe der GWSNVorbehaltsware
zum Zwecke der Verwertung verlangen.
Dies gilt nicht als Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Kosten
der Rücknahme und Verwertung der GWSNVorbehaltsware
trägt der Besteller. Die Rücknahme- und
Verwertungskosten werden ohne Nachweis im Einzelnen
mit 10 % des Verwertungserlöses zuzüglich der jeweils
gültigen Umsatzsteuer angesetzt. Der Nachweis höherer
oder geringerer Verwertungskosten bleibt vorbehalten. Der
Verwertungserlös wird dem Besteller nach Abzug der
Kosten und sonstiger mit Kaufvertrag
zusammenhängender Forderung von GWSN gutgebracht.
5. Lieferung
Von GWSN zugesagten Lieferfristen oder Liefertermine
sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der
vollständigen und rechtzeitigen Belieferung durch den
Vorlieferanten. Werden unverbindlich vereinbarte
Lieferzeiten oder Liefertermine um mehr als sechs
Wochen überschritten, kann der Besteller GWSN
auffordern, binnen zwei Wochen zu liefern. Bei
fruchtlosem Fristablauf ist der Besteller zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt. Die Einhaltung von Fristen durch
GWSN setzt ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung
der vom Besteller obliegenden Verpflichtungen,
insbesondere die Einhaltung der Vereinbarten
Zahlungsbedingungen voraus. Teillieferungen sind
zulässig sofern nicht der Besteller nachweist, das die
Teillieferung ohne jedes Interesse für ihn ist. Im Falle
höherer Gewalt, krieg, Aufruhr Streik, Aussperrung und
anderer Arbeitskonflikte, allgemeiner Mängel an Roh-, Hilfsu.
Betriebsstoffen, Maschinenschäden und sonstiger
Betriebsstörungen, Naturereignisse und anderer von GWSN
nicht zu vertretende oder nur mit unzumutbaren
Aufwendungen zu beseitigende Störungen verlängern sich
die Liefertermine und Lieferfristen um die Dauer der durch
dies Umstände bedingten Leistungsstörungen. Bei
unzumutbarer Verschiebung der Liefertermine und
Lieferfristen steht beiden Parteien das Recht zum Rücktritt
vom Vertrag zu.
6. Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt im Namen, für Rechnung und auf
Gefahr des Bestellers zu den jeweils gültigen Frachtkosten
von GWSN. Die Wahl des Transportweges und des
Transportmittels bleibt GWSN vorbehalten. GWSN ist
berechtigt aber nicht verpflichtet, für den Kaufgegenstand
eine Transportversicherung abzuschließen. Es sei denn, der
Besteller widerspricht dem Abschluss einer solchen
Versicherung. Die Kosten der Versicherung gehen zu
Lasten des Bestellers. Mit der Übergabe der zu liefernden
Ware an den Besteller, den Spediteur, den Frachtführer
oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte
Unternehmung, spätestens jedoch ist dem Verlassen des
Werkes, des Lagers oder den Niederlassung geht die
Gefahr auf dem Besteller über. Das gilt auch dann, wenn wir
die Anlieferung übernommen haben. Transportschäden sind
sofort auf dem Lieferschein zu vermerken und durch den
Frachtführer bestätigen oder bei Bahn- u. Postversand zur
Geltendmachung von Ersatzansprüchen durch die Bahn
oder Post feststellen zu lassen. Versandfertig gemeldete
und zur Auslieferung fällige Ware muss der Besteller sofort
abrufen. Wird versandbereite Ware nicht unverzüglich
abgerufen und abgenommen, können wir die Ware nach
eigener Wahl versenden oder auf Kosten und Gefahr des
Bestellers einlagern.
7. Warenrückgabe
Die Rücknahme bestellter und ordnungsgemäß gelieferter
Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. In Ausnahmefällen
so bei Falschbestellungen und Stornierungen durch den
Besteller wird Ware, deren Lieferung nicht älter drei Wochen
zurück liegt, zurück genommen, wenn die Ware, die
Verpackung und das Zubehör nicht beschädigt oder beklebt
sind. In einem solchen Fall erteilen wir ein Gutschrift. Bei
erforderlicher Neuverpackung behalten wir uns einen Abzug
von 20 % des Warenwertes vor. Speziell für Kunden
gefertigte Waren sind von einer Rückgabe ausgeschlossen.
8. Produktspezifikationen
Angaben in Beschreibungen, Prospekte, und Katalogen
über den Kaufgegenstand betreffend Lieferumfang,
Aussehen, Leistungen Maße und Gewichte, Stromverbrauch
und sonstige Betriebskosten usw. sind Vertragsinhalt. Diese
Angaben gelten jedoch nur annähernd und stellen keine
zugesicherten Eigenschaften dar. Technische Änderungen
und Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des
Lieferumfangs seitens des Herstellers während der
Lieferzeit bleiben vorbehalten.
9. Angebote
Unsere Angebote erfolgen freibleibend, Zwischenverkauf
vorbehalten. Der Besteller ist drei Wochen an seine
Bestellung gebunden, es sei denn, es wurde etwas anderes
vereinbart. Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen,
wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigt haben oder die
Ware von uns ausgeliefert ist. Bei sofortiger Lieferung durch
uns kann die Auftragsbestätigung durch unsere Rechung
ersetzt werden.
10. Haftung und Schadenersatz
Schadenersatzansprüche gegen GWSN aus
Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, ais positiver
Forderungsverletzung, aus Verschulden bei
Vertragsabschluß oder aus unerlaubter Handlung sind
ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für grober
Fahrlässigkeit ist dem umfang und der Höhe nach auf den
üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die
Haftungsbeschränkung gilt im gleichen Umfang für
Erfüllungs- u. Verrichtungsgehilfen.
11. Gewährleistung
Der Käufer oder von ihm bezeichnete Empfänger hat die
Ware unverzüglich nach Erhalte zu prüfen. Für
Mängelrügen gilt das HGB. Mit der Maßgabe, das die
Mängelrüge schriftlich oder durch Telefax zu erfolgen hat.
Nach Untersuchung der Ware erkennbare Mängel sind
spätestens innerhalb von drei Tagen anzuzeigen. Andere
Mängel spätestens drei Tage nach ihrer Entdeckung. Die
Gewährleistungsfrist beträgt für Artikel, die einem
Verschleiß unterliegen, sechs Monate ab
Gefahrenübergang und, bestimmungsgemäßer Gebrauch
gem. Kaufvertrag vorausgesetzt (z.B. Wartung von
Videorecordern), für sonstige Artikel 24 Monate. Der
Nachweis der Lieferung hat beigefügter Lieferschein- o.
Rechnungskopie zu erfolgen, ansonsten besteht keine
Gewährleistungspflicht. Bei Mängel ist GWSN nach
eigener Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung
/ Ersatzleistung berechtigt. Bei Fehlschlagen der
Nachbesserung oder Ersatzlieferung / Ersatzleistung ist
der Besteller berechtigt, entweder Minderung des
vereinbarten Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag
zurückzutreten. Bei Rücksendungen der Ware wegen
Mängel trägt der Besteller die Gefahr und die Kosten des
Transports. Die Ware ist auf Kosten des Bestellers gegen
die Beförderungsgefahr zu versichern.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares
Recht
Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist
Wels, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
einschließlich Klage im Wechsel- und Scheckprozess ist
das zuständige Gericht in Wels. Wir sind jedoch auch
berechtigt, dem Besteller an seinem allgemeinen
Gerichtsstand zu verklagen. Für alle Rechtbeziehungen
zwischen dem Besteller und GWSN gilt ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Österreich. Die Anwendung des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge
im internationalen Warenverkauf ist ausgeschlossen.
13. Verschiedenes
Die Abtretung von Ansprüchen gegen GWSN bedarf der
vorherigen schriftlichen Zustimmung von GWSN. Soweit
GWSN nach der Verpack-VO zur Rücknahme von
Verkaufs- o. Transportverpackungen verpflichtet ist, hat
der Besteller diese GWSN kostenfrei an GWSN in Bad
Ischl zur Verfügung zu stellen, und zwar gereinigt, frei von
Fremdstoffen und sortiert nach Materialsorte.
Stand: November